Da die Eier mit dem Alter der Hühner immer größer werden, aber die Schale dabei immer dünner wird, müssen wir einmal im Jahr die Althennen verkaufen. Dabei wird dann jeweils ein ganzer Stall mit jungen Hühnern neu besetzt. Junge Hühner legen kleine Eier, die als S-Eier verkauft werden.
Eier werden in den Gewichtsklassen S, M, L und XL verkauft. S-Eier haben ein Gewicht von maximal 53g. Meist kommen S-Eier nicht in den Handel, sondern werden direkt verarbeitet. Wir finden, dass die kleinen Eier genauso zum Lebenszyklus der Hühner gehören wie die größeren. Außerdem kann man aus ihnen hervorragend kleine Frühstückseier, Pfannkuchen oder Mayonnaise machen. In diesem Jahr gibt es die S-Eier ab Juni im 10er Pack.
Je größer unsere Hennen werden, desto kleiner wird dann wieder das Angebot an S-Eiern werden.
Wir hoffen, dass Ihnen die S-Eier genauso gut schmecken wie unsere anderen Eier!
Die Eier sind mit einem Erzeugercode gestempelt.
Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:
1. Code für das Haltungssystem
0 = Ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
2. Ländercode (Herkunft)
Zwei Buchstaben für den EU - Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel:
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
NL = Niederlande
3. Identifizierung des Betriebs
Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dem Erzeugerbetrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.
Beispiel eines deutschen Erzeugercodes: 1-DE-0212341
1 = Haltungsform: Freilandhaltung
DE = Herkunft: Deutschland
0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland, die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall identifizieren.
Die Bundesländer haben folgende Kennung:
01 = Schleswig-Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
* Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/eierkennzeichnung.html
Zugriff am 30.10.2020